Chronik von Ebersdorf bei Neustadt Teil 1 von 1317 bis 1799
Über
die Gründungszeit unseres Dorfes läßt sich nichts Bestimmtes
sagen. Zum erstenmal wird der Name unserer Dorfes im Urbarium 1317
erwähnt, in welchem zu Lesen ist:Ach
hat Lupoldis svn von Svnneberg die wstenvnge zv dem Eyb´sdorf
hvntir deme mvncheb´ge. Von d´ herschaft
Obgleich unser Dorf Eybersdorf genannt wird und nicht Ebirhartesdorf, wie das gleichnamige Dorf bei Sonnefeld, so ist doch als ziemlich sicher anzunehmen, daß der Name des Ortes nicht mit dem Worte Eber zusammenhängt, sondern mit dem Personennamen Ebur, einer Abkürzung von Eburhart. Ebersdorf ist das von einem gewissen Eberhard gegründete oder ihm gehörende Dorf. Zu denken ist an einem Eburhart von Sonneberg, weil 1317 die Wustung dem Sohne Lupolds von Sonneberg gehörte. Die Benennenung Eybersdorf hyntir deme mvncheberge macht es zweifellos, daß damit Ebersdorf am Muppberg gemeint ist, der ja in dem Urbarium 1317 muncheberg heißt. Im Jahre 1499 schreibt man Eberstorf unter dem Berge.
Von
Ebersdorf gibt es fast zwei Jahrhunderte lang gar keine
Nachrichten, doch scheint es sich nach und nach vergrößert zu
haben, denn im Erbbuch 1516 werden 3 Güter und 4 Sölden aufgeführt.
Wann und wie sie entstanden und wem sie im Laufe der Jahre gehörte,
ist unbekannt. Im Jahre 1516 besaß die Engelmesse zu Neustadt in
Ebersdorf 3 Güter Über und
1 Sölde, Siegmund von Rosenau, 3 Sölden. Ihre Lehensleute
mußten einen
Schöffen am Landgericht sitzen haben waren aber sonst aller
Beschwer frei, gaben weder Bethe, noch Steuer, litten nicht ín
der Aufsatzung reisten nicht und hatten keinen aufgesetzten
Harnisch.
Der
Schöffe von Eberszdorff vnter den Moppergkbekam als Lohn
den Ertrag eines Wiesleins, 6 Pfung an Wert. Die Strafen forderte
der Zentgraf ein und überantwortete sie dem Schoffer.
Markungsangelegenheiten besorgte der Zentgraf mit 2 Schöffen, der
für einen Stein Stein zusetzen ein Simmer Hafer bekam. Bei
Besichtigungen bekam er 2/4 Wein, jeder Schöffe ¼ von jeder
Partei. Jeder Erbherr hatte um Schuld zu helfen und wenn er sich
weigerte, der Zentgraf. Der Zentgraf bekam 5 Korngarben und 5 Laib
Brot, hatte auch daselbst um Futter zu bitten. In Ebersdorf war
auch eine Zolleinnahmestelle, doch scheinen die Einnahme sehr
gering gewesen zu sein, denn 1549/50 betrugen sie nur 3 Pfund 9
Pfg. 1 Heller.
Im
Kirchebuch kommen von 1579-1616 folgende Namen vor: Peter Grambs,
Veit Nußbaum, Otto Beyer, Heinz Engelhardt, Peter Behr, Oswald
Luder, Oswald Baum, Hutmann, Oswald Endres, Hans Diezel, Martin
Popp, Oswald Hausmann, Otto Lieb, Peter Stüllein, Jorg Weber,
Barthel Langbein, Dorothea Beyerin, gestorben am 24. Dezember 1588
im Alter von 97 Jahren, Georg Kruet, Klaus Kacheloffen, Klaus
Eckstein.
Bis
1650 werden genannt: Hans Brückner, der Hewhans, Hans Matthes,
der Pfeifer (jedenfalls Stadtpfiefer), Michael Haußmann, der
Krüth,
ferner kommen noch die Familiennamen Knauer, Motschmann, Echardt,
Ziegenfelder und Baumwickler vor. Als Schultheißen werden aufgeführt;
1587 Hans Knauer, 1594 1638 Klaus Knauer, vorübergehen
scheint in dieser Zeit Klaus Haußmann Schultheiß gewesen zu
sein.
Die
Pflege Coburg war durch die wettinische Teilung im Jahre 1485 and
die ernestinische-kurfürstliche Linie des Hauses Sachen gefallen.
Nach weiteren Teilungen wurde das Land zusammen mit dem thüringischen
Gebieten im Jahre 1572 den nochminderjährigen Söhnen des unglücklichen
Herzogs Johann Friederich des Mittleren, zugesprochen. Bis zur Mündigkeitserklärung
der beiden Söhne, Johann Casimir und Johann Ernst, im Jahre 1586
liß ihr Vormund, der Kurfürst von Sachsen, das Land von einem
Statthalter verwalten. Von 1586 regierten die beiden Brüder die
thüringischen und coburgischen Lande gemeinsam. Nach dem im Jahre
1596 angestrebten Teilungsvertrag fielen die thüringischen
Besitzungen an Johann Ernst, die Pflege Coburg mit den Ämtern:
Coburg mit den Gerichten Lauter, Rodach und Gestungshausen,
Heldburg mit Gericht Hildburghausen, Römhild, Eisfeld, Schalkau,
Sonneberg, Neustadt, Neuhaus, Mönchröden und Sonnefeld an Johann
Casimir. Damit wurde das Coburger Land, das bis dahin nur von
Pflegern oder Statthaltern verwaltet worden war, selbstständiges
Fürstentum mit Coburg als Residenzstadt.
Das
Coburger Land und damit unsere Heimat befand sich währen des dreißigjährigen
Krieges in einer schwierigen Lage. Das Land hielt treu zum
protestantischen Glauben, grenze aber nur im Norden an Territorien
mit gleichem religiösen Bekenntnis, während es nach Süden im
Halbkreis von den katholisch-ligistischen Gebieten der Bistümer Würzburg
und Bamberg umgeben war.
Obwohl
Herog Johann Casimir in seinem Innern zur protestantischen Sachsen, achtete er in seiner Politik vor Allem auf die Belange
seines Landes. Um ihm, getreu seinem Wahlspruch Frid ernert,
Unfrid verzert, den Frieden so lange wie möglich zu erhalten,
enthielt er sich wie sein kurfürstlicher Vetter in den ersten
Kriegsjahrzehnt einer offenen Stellungsnahme. Er trat weder der
protestantischen Partei bei, noch leistete er dem Kaiser bei
seinen militärischen Unternehmungen Hilfe.
Nach
wenigen Kriegsjahren mußte er jedoch einsehen, daß er durch
diese neutrale Haltung wohl dem Krieg, aber nicht seinen
Begleiterscheinungen, wie Durchzüge und Einquartierungen von
Truppen, von seinem Land fernzuhalten vermochte. Um gegen die nach
der Schlacht am Weißen Berge drohenden Truppendurchmärsche
gewappnet zu sein, erließ er zwar im Februar 1622 eine
Landesrettungsordnung, die Anordnungen und Aufklärungen an alle
Untertanen enthielt, wie die Durchzüge, Überfälle und
Excursiones zeitlich gänzlich anzuwenden seien, aber die Maßnahmen
hatten nur wenig Erfolg. Die Kriegsführung der
kaiserlich-ligistischen, wie der evangelischen Partei nahm auf die
Belange eines Fürstentums keinerlei Rücksicht.
Auch
die sehr günstige geographische Lage der Pflege Coburg am Südabhang
des Thüringer Waldes, als Verbindungsland von Nord- und Süddeutschland,
von Osten und Westen, die dem Land in friedlichen Zeiten für
Handel und Verkehr große Vorteile brachte, wirkt sich jetzt
verhängnisvoll
aus.
Und
zu dieser gefahrvollen Mittelstellung kam noch, daß daß Land die
Grenze der evangelischen und katholischen Stände bildete. Beide
Umstände sollten in ihrer Wirkung den langen Krieg hindurch
einander nicht nachstehn.
Den
Auftakt der vielen für das Coburger Land nach den ersten fünf
ruhigen Kriegsjahren immer empfindlicher werdenden Durchzüge
bildeten die kaiserlichen Truppen, die im Sommer des Jahres 1632
von Böhmen kamen, durch die Pflege marschierten und weiter nach
Hessen eilten. Da zu dieser Zeit noch straffe Zucht in den Heeren
herrschte , verursachten diese Durchzüge dem Lande, außer den
Proviantlieferungen keine wesentlichen Schädigungen.
Erheblich
bedrückender waren die Truppeneinmärsche, bei denen die Truppen
das Land nicht nach kurzer Rast verließen, sondern sich mehrere
Tage, Wochen oder gar Monate im Land einquartierten. Die Pflege
Coburg mußte diese Begleiterscheinungen des Krieges noch gegen
Endes des Jahres 1623 beim Rückzug der Tyllischen Truppen von
Westdeutschland nach Böhmen kennenlernen. Die Ämter Eisfeld,
Neustadt und Sonneberg hatten für alle Quartiere zu sorgen, alle
anderen Ämter mußten zur Verpflegung beisteuern.
Als
der Krieg mit dem Beginn des niedersächsisch-dänischen Krieges
vollkommen seinen lokalen Charakter verlor und immer weitere
Gebiete Deutschlands überzog, wurde auch der Zustand der Pflege
Coburg von Jahr zu Jahr ernster. Die Truppen, die die vom Süden
und Osten nach dem norddeutschen Kriegsschauplatz zogen,
marschierten durch das Coburger Land und machten wie die vom
Norden zurückkehrenden hier, am Südhang des Thüringer Waldes
einige Tage Rast. So löste in den Jahren nach 1625 ein Durchzug
den anderen ab.
Obwohl
Herzog Johann Casimir alles versuchte, um von seinem Land diese
Bedrückungen abzuwenden, erreicht er nur selten, daß die Heere
einen anderen Weg als durch sein Gebiet geführt wurden. Auch als
Wallenstein im Sommer 1625 seine in Böhmen aufgestellte Armee in
das Gebiet des niedersächsischen Kreises zu führen
beabsichtigte, konnte der Herzog ihn nur bewegen, einen Teil
seiner Truppen südlich an der Pflege vorbeimarschieren zu lassen.
Wallenstein hatte dem Herzog zwar einen raschen und straff
organisierten Durchzug seiner Truppen zugesichert, aber seine
Offiziere vermochten zu dieser Zeit nicht mehr zu verhindern, daß
die Soldaten wie leichte Vögel übel hauseten. Am 19.
Februar 1628 zogen 5 Regimenter durch das Amt Neustadt. Der
Durchzug der Wallensteinischen Armee hat die äußerste Erschöpfung
des ganzen Coburger Landes nach sich gezogen.
Aber
bereits am 27. Juli wurden die Pflege von neuem heimgesucht. Das
Pechmannsche Regiment und die Reitertruppen der Obristen De Vours
und La motte quartierten sich im Land ein und verließen es erst
am 24. August. Als wiederum kaiserliche Truppen ihren Weg durch
die Plege nehmen sollten, wandte sich der Herzog an den Kaiser
persönlich. Er beklagte sich über diese Durchzüge, Einquartierungen, Pressuren, und Drangseligkeiten seiner Armeen
und stelle ihm vor, wie ganz unverantwortlich und S. Kaiserl.
Majestät höchstgeehrten Namen mit gehorsamen Reichsfürsten
verfahren werde, wo er doch das Seine in getreuer,
standhafter Devotion zu Beförderung der kaiserlichen Dienste und
Armee gehorsamst geleistet.
Dieses Schreiben hat wohl dazu beigetragen, daß die Pflege
im Winter 1627 und 1628 nur zwei Kompagnien ins Winterquartier
aufzunehmen brauchte.
Aber
die Schonung der Pflege dauerte nur kurze Zeit. Am 18. Dezember
1629 machten 3 Kompagnien des Beckerschen Regimentes einen
Streifzug durch das Amt Neustadt un zogen dann zum Itzgrund
weiter
Johann
Casimir, der bis dahin Neutralität streng gewahrt und in dem
Schreiben an den kaiser seine Kaier- und Reichstreue mehrfach
bekundet hatte, mußte sich nun von der Politik des Kaisers enttäuscht
fühlen. Gewißheit über die wahre Haltung des Kaisers
brachte ihm das Restitutionsedikt, welches ihm offen zeigte, daß
sich der Kampf des Kaisers nicht nur gegen die Mitglieder der
Union richtete, sondern alle evangelischen Stände vernichten
sollte. Seine Stellung als Landesherr, wie sein protestantisches
Bekenntnis zwangen ihm zu entschiedener Stellungnahme.
So
endete mit dem Jahre 1630 die Neutralität der Pflege Coburg. Die
vielen Truppendurchzüge und Einquartierungen, die trotz dieser
vorsichtigen Politik vom Jahre 1625 an wegen der zunehmenden
Disziplinlosigkeit der Truppen nicht nur an Zahl und Stärke,
sondern auch an Härte gewachsen waren, hatten am Wohlstand der
Landes Coburg gezehrt und langsam die Bevölkerung und alle
Gebiete der Wirtschaft zermürbt.
Herzog
Johann Casimir´s Frühlingsnahme mit den evangelischen Ständen
begann auf der von Kurfürst Johann Georg von Sachsen angeregten
Zusammenkunft in Leipzig im Februar 1631. Hier setzte er sich
wegen der besonders gefahrvollen Lage seines Landes mit
Entschlossenheit für eine klare Entscheidung auf militärischen
Gebiet ein.
Es
wurden nun 3000 Mann in Bereitschaft gehalten und eine Kompagnie
zu Roß und eine zu Fuß zusammen mit seinem in Eisenach
residierenden Bruder ausgerüstet und unterhalten. Auch die Stände
seines Landes unterstützen dieses Werk, das dem Lande wieder Ruhe
bringen sollte. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile entschloß
sich der Herzog Johann Casimir, sich auf Gedeih- und Verderb dem
schwedischen Bündnis anzuschließen, nachdem König Gustav Adolf
von Schweden dem Krieg durch sein Erscheinen in Norddeutschland
eine für die evangelischen Stände günstige Wendung gab.
Für
das Coburger Land sollte dieses Bündnis, anstatt Milderung der
Kriegsbeschwerden zu bringen, zum doppelten Verhängnis werden.
Aktiv jedoch hatte die Pflege Coburg bis zum Jahr 1632 noch nicht
in den Krieg eingegriffen. Im Frühjahr dieses Jahres wurde es zum
Schutz des Landes notwendig. Im selben Jahr schlug eine Einnahme
der Festung Rosenberg in Kronach mangels ausgebildeter Leute fehl.
Die Kronacher plünderten daraufhin die östlichen Gebiete Coburgs
verheerend.
Am
29. September 1632 stand Wallenstein, den Itzgrund heraufkommend,
mit 40000 Mann vor den Toren Coburgs. Die Stadt sah bald ein, daß
eine Verteidigung gegen ein so mächtiges Heer nur wenig Erfolg
haben könnte und willigte nach wenigen Stunden in die Forderungen
Wallensteins auf Übergabe ein. Mit
dem Fall der Residenzstadt war ihm die ganze Pflege außer der
Veste Coburg, die ihm Widerstand entgegensetzte, ausgeliefert. Nun
vollzog er an dem Lande die Strafe für den Übertritt auf die
evangelische Seite. Coburg wurde das erste Opfer der Plünderungsaktion,
wobei auch das Residenzschloß ausgeraubt wurde. Hohe
Kontributionen wurden von der Stadt Coburg gefordert, die
Ratsherren und vornehme Bürger als Geiseln gefangengesetzt und
nur gegen kaum erschwingliche Lösegelder freigegeben. Das
Coburger Land spürte schmerzlich den Unterschied zwischen den früheren
Jahren der Durchzüge und dem Krieg im eigenen Land. Jedoch ein
Trost blieb bei allem Übel. Die Veste Coburg konnte der
Belagerung des großen Feldherren standhalten. Die
folgenschwersten Kriegsjahre für die Pflege Coburg begannen
jedoch erst mit den Jahren 1634. Herzog Johann Casimir starb am
16. Juli 1633. Im
Winter 1632/33 lagen in Eberdorf einige Schweden, deren
Verpflegung über 28 Gulden, etwa 400 Mark Goldmark
kostete. Die Kronacher brannten am 17. Trinitatissonntag 1634 das
Dorf ab, wurden jedoch durch die in Neustadt liegenden Dragoner
vertrieben. Am 4. Juli 1635 wurde der Ebersdorfer Hans Langbein
vom Feind erschossen.
Gerade
in einem der trostlosesten Jahre, 1638, verlor das Land wiederum
seinen Regenten. Herzog Johann Ernst, der Bruder von Herzog
Casimir, starb wie sein Bruder kinderlos. Das Land das eine
geschlossene Einheit gebildet hatte, wurde nach heftigen Erbstreit
in zwei Teile zerrissen, Die politischen und wirtschaftlichen
Gegebenheiten des Landes waren bei dieser Teilung unberücksichtigt
geblieben.
Das
letzte schwere Jahr für die Pflege Coburg war zugleich das letzte
des großen Krieges. Die beiden Hauptheere nahmen noch einmal nach
Beendigung der Kampfhandlungen ihren Weg durch das Coburger Land.
Beim Durchzug der Schweden blieben zwei Regimenter fast zwei Monat
im Land.
Am
10. August 1648 mußten die Ebersdorfer dem schwedischen Major
Peter Limarson mit Ochsen und 2 Wagen Vorspanndienste bei seinem
Zug über den Thüringer Wald leisten.
Als
Steuerzahler von Ebersdorf werden im Jahre 1658 genannt: Diacon Köhler,
Erhard und Peter Eckart, Jacob Motschmann, Hanns Möller, Claus Brückner,
Claus Carol Grosch, Hanß Matthes Pfeifer, Hannß Matthes
Schultes, Hans Brückner und Eucharius Halboth.
1693
1783
1919
1933
1966
Seelen
58
61
142
144
270
Häuser
11
23
23
53
1658
1680
1693
1966
Rinder: 8 Schafe: 4 siehe unten Rinder: 53 Rinder: 160, Schweine: 200, Hühner: 492
48 Bienenvölker
Ebersdorf
hatte während es Krieges sehr gelitten und erholte sich nur
langsam. Nach dem Bericht des Schlossers Stephan Ulrich Herold gab
es im Jahr 1672 von 8 Feuerstätten noch 2, welche wüste lagen.
Einwohner gab es 43, nämlich 7 Ehemänner 7 Ehefrauen, 2 Witwen
und 27 Kinder, aber keine Knechte und Mägde. Hans Grambß besaß
4, Hans Heymann 1, Jacob Motschmann 4, Witwe Margareta Carol 3,
Eucharius Halboth 6, Hans Matthesens Witwe 3, Hans Brückner 4,
Wendel Geißar und der Hintersitzer Claus Brückner, kein Kind.
|
( in Schock) |
Korn |
Gerste |
Hafer |
Weizen |
Ochsen |
Kühe |
Kälber |
|
Eucharius
Halboth |
4 |
4 |
1 |
1 |
4 |
3 |
2 |
|
Hans
Heymann |
2 |
1 |
¾ |
½ |
2 |
2 |
3 |
|
Georg
Matthes |
3 |
1 |
2 |
½ |
4 |
2 |
2 |
|
Anna
Grambß, Witwe |
1 |
½ |
¼ |
¼ |
2 |
2 |
1 |
|
Hans
Eichhorn |
2 |
1 |
1 |
½ |
4 |
2 |
1 |
|
Hans
Matthes |
3 |
1 |
½ |
½ |
4 |
2 |
3 |
|
Hans
Brückner |
4 |
1 |
1
¼ |
1 |
2 |
1 |
5 |
|
Marg.
Carol, Witwe |
1 ½ |
1 |
---- |
½ |
2 |
1 |
4 |
|
|
Schafe |
Hühner |
Paar Tauben |
Gänse |
Maß
Butter |
Eier |
|
Eucharius Halboth |
4 |
8 |
1 |
8 |
1 |
15 |
|
Hans
Heymann |
- |
4 |
- |
- |
1 |
15 |
|
Georg
Matthes |
- |
6 |
1 |
- |
1 |
30 |
|
Anna
Grambß, Witwe |
- |
4 |
- |
7 |
2 |
15 |
|
Hans
Eichhorn |
- |
5 |
- |
- |
1 |
15 |
|
Hans
Matthes |
- |
5 |
- |
12 |
1 |
12 |
|
Hans
Brückner |
- |
5 |
2 |
5 |
½ |
10 |
|
Marg.
Carol, Witwe |
- |
4 |
- |
- |
1 |
10 |
Auffallend
ist der geringe Bestand an Schafen und Tauben, vor allem aber das
gänzliche Fehlen der Schweine und Hülsenfrüchte.
Es
scheint, daß in Ebersdorf damals gar keine Schweinezucht
betrieben wurde, und der Anbau von Hülsenfrüchten nicht rentabel
gewesen ist oder eine Mißernte war
Sonst
ist aus jener Zeit wenig bekannt. Die hohen Gerichte hatten die
Herrschaft, die Lehenschaft gehörte dem Herrn von Erffa in
Niederlind und dem Gotteskasten zu Neustadt. Huldigen mußte die
Bewohner zu Neustadt. Im Jahre 1681 waren bei der Erbhuldigung:
Schultheiß Eucharius Halboth, Hans und Georg Matthes, Hans
Heymann, Hans Brückner, Hans Eichhorn und die Witwen Margaretha
Carol und Anna Grambß. Weitere Namen der Familien sind 1710
Henneberger, 1735 Bähr, 1759 Hofmann, 1760 Mitlacher.
Die
Wölfe hatten nach dem Kriege sehr zugenommen und deshalb
bestimmte der Forstmeister von Mönchröden, daß das Untergericht
statt 28 Mann, 35 stellen sollte, welche bei Wolfsjagen sich
einfinden mußten. Neustadt hatte 16, Thann 3, Haarbrücken 5,
Meilschnitz 3, Rüttmannsdorf 2, Weimersdorf 1, Höhn 2, Brüx
hatte 3 Männer zu stellen.
Der
Streit wegen der Schafzucht wurde so entschieden, daß die
Heubischer zu hüten haben: An der Heide über die lange Clasen
Wiesen, an dem Graben hinunter bis an die Kronacher lehnbare
Fischerswiese und an den Steg hinunter an den Muppberg hin. Das Hüttenwerk
bekam 1717 das Gras hinter dem auf dem Strichlenrasen hinter dem
Brauhaus und der Kohlhütte, mußte aber dafür 2 Feuerhaken
liefern.
Der
Hammergraben wurde 1712 angelegt. Hut und Trift zwischen Floßgraben
und Schottenholz von der Gebrannten Brücken bis zum Nägeleins
Steg, teils dem Rittergut Wildenheid, teils dem Neustadter
Stadtrand lehnbar, wurde 1734 an Krafft von Erffa für 60 Gulden
verkauft.
In
einem Schreiben vom 21, Oktober 1732 wurde festgelegt, wie der
Gemeindehirte das Vieh zu treiben hatte. So wurde er angewiesen
das Vieh zur Herbstzeit halb auf der Carolischen- und halb auf der
Brücknerschen Wiese hindurchzutreiben, nachdem es vorher zu einer
ernsthafte Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten und einer
Dienstmagd gekommen ist.
1734
zogen preußische Truppen durch Ebersdorf.
Das Fürstl.-Sachs.-Meining.-Amt schreibt am 8. März 1747:
Dem Schultheißen und Gemeinde zu Unterlind wird hierdurch angezeigt, daß nächskünftigen Freitag den 10. März, von dem Kaiserl. Königl. Ungarischen, löblichen Unübergischen Infantrie Regiments eine Compagnie zu 70 Mann mit 66 Rekruten, also 136 Mann, 8 Pferden und 2 Vorspannwagen von Steinwiesen bei derselben und bei der Gemeinde Ebersdorf, die 1/3 übernimmt, einrücken und dan nach Brattendorf, Merbelsroth und Schwarzbach marschieren wird. Da nun die truppen blos nichts als Abdach und Lagerstadt zu genießen haben, außerdem aber von bares geld leben, so ist dahin zu sehen, daß
1. tüchtiges und gutes Brodt, den Laib zu 6 Pfund in Vorrath gebacken, und bey Einrücken der Compagnie die Portionen auf jeden Mann 2 Ofund Brodt, und Pferdt 7 Pfund Haber und 12 Pfund Heu, sogleich an den Fourier, ausgetheilet werden., wovor der commandierende Herr Officier bey dem Ausmarsch 3 Kreuzer vor die Mund- und 15 Kreuzer für die Pferdtportion, dann 2 Gulden vor jeden Vorspann Wagen zahlet.
2. Ist zwar besorget zu seyn, daß Fleisch und Bier, in jedem Orth anzutreffen seyn, es ist aber davon, an niemand nicht abzugeben, bis Geld davor gegeben ist, inmaßen durch ein von Meinigen ergangenes hochfürstliches Amt, der enste Befehl ergangen, daß die Unterthanen sich alles bezahlen und nichts umsonst hergeben sollen. Wornach sich also zu achten. Sign. Sonnenbruck den 8ten März 1747.
Wegen
der Fleischnot wurde 1747 verboten, Kälber an ausländische
Metzger zu verkaufen.
In einem weiteren Schreiben an unsere Gemeinde fordert das Amt:
Weil die Gemeinde Haarbrücken eine ganze Compagnie zur Einquartierung bekommt und die Unmöglichkeit vorschützet, die nötigen Anspann alle zu geben, als werden die Gemeinden zu Ebersdorff und Wildenheyd, welche am wenigsten beschweret werden, hiermit befehligt, ermeldeter Gemeinde Haarbrücken einen Wagen mit vier Paar Ochsen zum Vorspann zugeben.
Wonach sich zu richten. Signat um Neustadt, d. 30. Oktober 1748
Herzgl. Amt gez. König
Der
Hofgärtner Heinrich Schütz hatte jedes Jahr die Bäume und Gärten
zu visitieren. Eine Verordnung wegen der Heuschreckengefahr wurde
1749 erlassen. Die Ernte soll beschleunigt durchgeführt werden,
die Brunnen zugedeckt, mit groben Sand soll in die Schwärme
geschossen, mit Dreschflegeln geschlagen werden, Strohwische sind
brennend unter sie zu schleudern, befallenen Felder sollen sofort
umgepflügt werden, Dampffeuer sind unter den Obstbäumen anzuzünden,
die Schweine auszutreiben, um die Heuschrecken zu fressen.
Anordnungen,
welche mehrere Orte betrafen, wurden damals durch Boten
herumgereicht. So wurde eine weiter Verordnung des Fürstl. Sächs.
Amtes in Coburg über die Sauberhaltung der Gärten, Lesen der
Raupennester und sonstige Ungeziefer erlassen. Die Gemeinden
Kipfendorf, Mönchröden, Haarbrücken, Thann, Ketschenbach,
Meilschnitz, Wildenheid und Ebersdorf haben die Vorlage bestätigt
In
einem weiteren Schreiben vom 28. März 1753 wurde die Gemeinde
darauf aufmerksam gemacht , daß die Gemeinderechnungen spätestens
14 Tage nach Jahresende dem Fürstl. Amt von zwei oder drei Bürgern
der Gemeinde zusammen mit dem Schultheißen vorzulegen sind. Falls
dies nicht geschieht, wird eine Strafe von drei Gulden angeordnet.
Am
14. Juli 1753 wird Schultheiß und Gemeinde aufgefordert, die
Landstraße am Floßgraben auszubessern: Die Straß ist mit großen
Steinen auszulegen, damit die Erde nicht weiter abrollt.
Das
Geistl. Untergericht in Neustadt b. Cbg. ordnete am 28. Februar
1754 an:
Dem
Dorffs Schultheiß Johann Matthes zu Ebersdorf wird hiermit
angedeutet, daß man mit Gott entschlossen nunmehr mit Erbauung
der allhier für die gesamte Pfarrgemeinde benöthigten
Gottesackerkirche den Anfang zu machen. Daher solches seiner
Gemeinde bekannt zu machen und jeden besonders zum willigen
Gehorsam an Geld und Frohnfuhren auch Handfrohnarbeiten zu
ermahnen hat. Und es wird derselbe hiernächst citirt und
vorbeschieden, Montags den 18. Untergericht allhier zu erscheinen,
von seinen Mitnachbarn disfallziger Erklärung Eröffnung zu thun,
und hierauf das weitere zu gewärtigen. Wornach sich zu richten.
(Hier ist der Neubau der Friedhofskirche in Neustadt gemeint)
Interessant war auch die Art der Musterung oder Einberufung gewesen. In einem Schreiben an den Bürgermeister heißt es:
Dem Dorfs Schultheiß Hans Matthes zu Ebersdorf wird hiermit befohlen, Donnerstags den 29. Dieses Monats Mai der hiesigen Divisions-Compagnie tüchtige, junge Mannschaft daher zu bringen, damit sich hieraus die nötige Rekrutierung vorgenommen werden kann, Wornach sich zu achten. Sign.
Neustadt, den 22. Mai 1755
Fürstl. Sächs. Amt., gez. H. G. König
Am 28. Februar 1756 wurden die Gemeinden: Ebersdorf, Wildenheid, Meilschnitz, Ketschenbach, Thann, Haarbrücken, Mönchröden, Einberg, Öslau, Waldsachsen, Rögen, Lützelbuch, Spittelstein, Blumenrod und Großgarnstadt in einer mehrseitigen Verordnung darauf hingewiesen, daß sie lauf eines Beschlusses der Fränkischen Kreisrates in Nürnberg, an durchmaschierenden Kriegs Völkern keinerlei Lebensmittel ohne Bezahlung abgeben dürfen.
Auch
für Vorspanndienste ist bares Geld in Empfang zu nehmen. Die Beträge,
welche zu zahlen sind, sind in dieser Verordnung
niedergeschrieben. Hohe Strafe wurden für diejenigen Nachbarn
angedroht, welche die Verordnung nicht befolgen.
Am
22. November 1757 wurden ein Teil der in Wildenheid liegenden
Kompagnie einquartiert. Für die Pferderationen erhielt die
Gemeinde 13 ½ Kreutzer, vor Heu an das Pferdt 4 Kreutzer.
Die
Fürstl. Kammer zu Coburg schreibt am 7. März 1757:
Die
Gemeinden Haarbrücken, Meilschnitz, Thann und Ebersdorf jede
derselben wird hiermit citiret und vorbeschieden, auf nechst
kommenden Montag 14, dieses, durch ihren Schultheißen und zweien
Gemeindemännern bei Fürstl. Kammern allhier zu recht gewöhnlichen
Vormittagszeit unausbleiblich zu erscheinen, und eines gewissen
Vortrages gegenwärtig zu sein.
Hier
bei diesem Vortrag wurden sicherlich an die Gemeinden Weisungen
erteilt, nachdem der Bürgermeister noch zwei Männer der Gemeinde
(heute wäre dies der
Gemeinderat) mitzubringen hatte.
Wegen
des Durchmarsches der Preußen wurde 1792 folgendes festgelegt:
Für
eine Mundportion: 2 Pfund Brot, ½ Pfund Fleisch, 1 ½ Kanne Bier
Dresdener Gewicht und gemäß Verordnung werden 2 Groschen und 9
Pfg. Vergütet. Lagerstroh ist im freien Obdach inbegriffen. Für
1 Scheffel Korn wird 1 Taler, 19 Groschen, 6 Pfg. , für Hafer, 1
Taler 2 Groschen, für den Zentner Heu = 1 Taler, für ein Schock
Stroh, den Bund zu 20 Pfund, 2 Taler 16 Groschen bezahlt.
Mit
Schreiben vom 15. August 1754 hat die Fürstl. Regierung einen
Streit zwischen der Gemeinde Wildenheid und Ebersdorf, entschieden.
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